Archiv für den Monat: Januar 2009

BMW mit EU5-Einstufung

In Sachen Umweltschutz hat BMW seine Angebotspalette erweitert. Nach Angaben aus München erfüllen jetzt 49 Modelle die Anforderungen zur EU5-Einstufung. Sie ist ab September 2009 gültig.

Der BMW 330d mit optionaler BMW BluePerformance Technologie entspricht bereits der für 2014 geplanten Abgasnorm EU6. Die Auswahl der besonders emissionsarmen Modelle reicht von der BMW 1er bis zur BMW 7er Reihe und umfasst darüber hinaus auch das Segment der BMW X Modelle.

 

Quelle: auto-presse.de

BMW erhöht die Preise

Mit Wirkung zum 1. März 2009 hat BMW die Preise für seine PKW-Modelle angehoben. Die 1er Reihe als preiswerteste Fahrzeugserie der Münchener startet dann bei 22 000 Euro für den 116i mit 90 kW/122 PS. Er kostete bislang 21 650 Euro.

Für die 3er Limousine 318i mit 105 kW/143 PS werden dann statt 28 000 Euro 28 400 Euro verlangt. Am oberen Ende der Preisskala rangiert weiterhin das M6 Cabrio mit 373 kW/507 PS mit unveränderten 121 700 Euro in der Preisliste.

 

Quelle: auto-presse.de

Zu hohem Verbrauch

Auf die Verbrauchsangaben der Autohersteller müssen sich Käufer zumindest annähernd verlassen können. Schluckt ein Fahrzeug deutlich mehr Kraftstoff als angegeben, können die Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Damit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Fahrer einer fabrikneuen Mercedes-Benz E-Klasse den Hersteller verklagt, weil die Oberklasselimousine statt der prognostizierten 7,6 Liter Diesel nach Klägerangaben im Schnitt rund 15 Prozent mehr Kraftstoff verbrauchte. Nach eingehender Prüfung entschied das Landgericht Stuttgart zugunsten des Klägers, woraufhin der Stuttgarter Daimler-Konzern Berufung gegen das Urteil einlegte. Der tatsächliche Verbrauch würde maßgeblich auch von Unwägbarkeiten wie Fahrweise und Witterung beeinflusst, die jedoch nicht in die nach EU-Richtlinien ermittelten Verbrauchsangaben einfließen würden. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Stuttgart bestätigte ein Gutachter jedoch auch nach EU-Norm einen Mehrverbrauch von gemittelt 9,1 Prozent gegenüber den Werksangaben. Dies reichte den Richtern aus, um den Hersteller sowohl zu einer Kaufpreisminderung, zur Übernahme gegnerischer Anwalts- und Gutachterkosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz zu verpflichten. Der Schadensersatz wird nach der tatsächlichen Laufleistung und dem daraus resultierenden Verbrauch des Autos bemessen (Urteil des OLG Stuttgart vom 04.12.2008, Az. 7 U 132/07).

Quelle: Auto-Presse

Navigation per Handy

In Handys integrierte Navigationsgeräte dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Bei einem jetzt verhandelten Fall hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) seine Entscheidung damit begründet, dass jede bestimmungsgemäße Nutzung des Handys während der Autofahrt verboten ist.

Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer sein Mobiltelefon als Navigationssystem eingesetzt und ist gerade in dem Moment von der Polizei beobachtet worden, als er das Gerät in der Hand hielt. Das Amtsgerichtes verurteilte ihn daher zu einer Geldbuße von 70 Euro und einer Eintragung ins Flensburger Verkehrszentralregister, woraufhin er Revision einlegte. Doch auch in der zweiten Instanz wiesen die Richter des OLG darauf hin, dass das Handy-

Verbot während der Fahrt schon längst nicht mehr nur das Telefonieren umfasst, sondern ebenso die Versendung von SMS, die Einsicht in Daten im Internet, das Halten des Gerätes zur Vorbereitung eines Gespräches, das Ablesen einer gespeicherten Notiz oder Telefonnummer sowie die Nutzung als Organizer oder Diktiergerät. Lediglich das Verlegen von einem auf einen anderen Platz sei im Auto nicht sanktioniert.

Auch die Nutzung als Navigationssystem fällt nach Ansicht des OLG unter das Handy-Verbot. Schließlich werde auch dabei das Gerät in die Hand genommen und Daten würden abgerufen oder eingegeben. Dazu werde die Hand vom Lenkrad genommen und die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abgelenkt. Und genau das solle durch das allgemeine Handy-Verbot verhindert werden (OLG Köln, Az.: 81 Ss Owi 49/08).

Quelle: Auto-Presse.de

Führerscheinentzug

Trotz 2,12 Promille am Steuer hat ein Student seinen Führerschein bereits nach einem zweimonatigen Fahrverbot wieder zurückbekommen. Grund für die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der völlig geänderte Lebenswandel des reumütigen Autofahrers bereits während des Gerichtsverfahrens.

In dem verhandelten Fall war der Autofahrer mit 2,12 Promille von der Polizei gestellt worden. Dieses Erlebnis schockierte den Betroffenen so stark, dass er fortan keinen Tropfen Alkohol mehr anrührte, therapeutische Hilfe suchte und an einer Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Autofahrer teilnahm. Seine Abstinenz wies er durch Laborbefunde von Blutuntersuchungen nach.

Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht wiesen die Richter darauf hin, dass die Fahrerlaubnis eigentlich komplett entzogen werden müsste. Da der Autofahrer vom Gericht jedoch nicht mehr als grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wurde, durfte er den Führerschein behalten. Das Landgericht bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts, nach dem der Betroffene bereits nach Ablauf des Fahrverbotes seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hatte. Das Berufungsgericht betonte, dass er seitdem völlig unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Deshalb sei die Entscheidung des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten (LG Düsseldorf, Az: 24a Ns 26/07, DAR 2008, S. 597).

Quelle: Auto-Presse.de

Schneepflüge dürfen nicht überholt werden

Räumfahrzeuge im Wintereinsatz dürfen laut Straßenverkehrsordnung nicht überholt werden. Kommt es zu einem Unfall, haftet laut dem Automobilclub ACE der Autofahrer für alle Schäden. Auch ein langsam auf der linken Autobahnspur fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung nicht für Unfälle verantwortlich. Bei der Fahrt hinter einem Räumfahrzeug ist ausreichend Abstand einzuhalten, um nicht in die Salzfontänen zu geraten. Zudem kann auch eine frisch geräumte und gestreute Fahrbahn glatt sein.

Quelle: Auto-Presse.de